HACCP-Beratung
Vielen Gastronomen sind Formulare und Bürokratie ein Graus und sie möchten sich damit am liebsten überhaupt nicht beschäftigen und hoffen, dass die Merkblätter aus der Metro bei einer Kontrolle ausreichen.
Alle gastronomischen Betriebe, die Speisen herstellen sind seit 01.01.2006, zur Erstellung und Einhaltung eines individuellen HACCP-Konzeptes gesetzlich verpflichtet. Trotzdem haben etliche Gastronomen noch kein auf ihren Betrieb maßgeschneidertes Konzept und setzen sich damit der Gefahr von nicht geringen Bußgeldern durch die zuständigen Behörden aus.
Die meisten Gastronomen wissen selbst um die Hygiene-Schwachpunkte in ihren Betrieben; ein entsprechendes Konzept auszuarbeiten und zu formulieren fällt ihnen oftmals jedoch sehr schwer.
Hier setzt unser Angebot an:
Nach einem Vorgespräch machen wir eine Betriebsbegehung, lassen uns die bekannten Schwachstellen nennen und suchen weitere, die bisher übersehen wurden.
Wir überprüfen ein bereits vorhandenes HACCP-Konzept und sichten gegebenenfalls vorhandene Unterlagen.
Darauf aufbauend erstellen wir Formulare / Checklisten (auf Wunsch auch mehrsprachig) für
✔ Wareneingangsprüfung
✔ HACCP Lagerkontrolle
✔ Lebensmitteltemperatur
✔ Kühlhaustemperaturen
✔ Schädlingsprävention
✔ Abluftanlagen
✔ Anwendungspläne für Reinigungsmittel
✔ Betriebsanweisungen für technische Geräte
✔ Kontaminationsformen
✔ Anweisungen zum Umgang bei den kritischen
Kontrollpunkten
✔ Mitarbeiterschulung nach DIN Norm 10514
Ein Blick auf die Details
Unser Augenmerk liegt darauf, alle Vorgaben zu erfüllen und trotzdem alles so einfach wie möglich zu halten.
Unser Angebot an Sie besteht entweder in einer einmaligen Dienstleistung oder in einer dauerhaften Überwachung mit Überprüfung der Einhaltung von Vorgaben in vom Gastronomen zu bestimmender Frequenz, mindestens jedoch einmal jährlich, um die gesetzlich vorgeschriebene Mitarbeiterschulung nach DIN Norm 10514 durchzuführen.